Transparenz bei der Gebührenberechnung

Welche Kosten kommen auf Sie zu, wenn Sie einen Anwalt konsultieren? Sind Sie rechtschutzversichert und wenn ja, was kann Ihr Anwalt für Sie tun, damit die Rechtsschutzversicherung Ihre Kosten übernimmt?

Scheuen Sie sich nicht, die Frage der entstehenden Kosten anzusprechen.  Ziel und Anspruch meiner anwaltlichen Beratung ist, dass jeder Mandant Vertrauen in die Kanzlei durch Klarheit und Offenheit auch und gerade im Hinblick auf die anwaltliche Vergütung gewinnt und die Sicherheit hat, dass Leistung und Gegenleistung bei seinem Rechtsanwalt in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

Die Kanzlei berechnet die gesetzlichen Gebühren nach dem jeweiligen Streitwert bzw. in Straf- und Bußgeldsachen nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), es sei denn, Mandant und Anwalt vereinbaren wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit eines Verfahrens individuelle Gebühren. Im Fall des Abschlusses einer Vergütungsvereinbarung erfolgt die Abrechnung nach den ausdrücklich vereinbarten Stundensätzen oder als Pauschalvergütung. Bei der Festlegung der Vergütungshöhe werden die rechtliche Schwierigkeit der übertragenen Angelegenheit und das sich daraus ergebende Haftungsrisiko des Rechtsanwalts berücksichtigt.

Kostensicherheit

Kostensicherheit

Im Falle eines Prozesses muss der unterlegene Gegner in der Regel die Kosten für die Anwälte und das gerichtliche Verfahren tragen. In einem ersten Gespräch mit Ihnen wird daher immer auch das Kostenriskio besprochen. Das Ziel des Anwalts sollte es sein, die Ansprüche des Mandanten schnell, ohne vermeidbares Risiko, insbesondere mit möglichst geringem Kosten und effizient zu realisieren.

Kostenauslösende Maßnahmen und wirtschaftliche Entscheidungen erfolgen ausschließlich nach Rücksprache mit dem Mandanten. Die Funktion des Anwalts besteht in der Interessenvertretung und Beratung, eine Entscheidung über finanzielle Belange trifft auschließlich der Mandant.

Beratungshilfe

Beratungshilfe

Das Beratungshilfegesetz sichert  Rechtsuchenden mit niedrigem Einkommen gegen eine Eigenleistung von 15 Euro Rechtsberatung und Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im Rahmen eines Güteverfahrens. Beratungshilfe kann jeder in Anspruch nehmen, dem nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung Prozesskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten gewährt werden würde. Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einen Beratungshilfeantrag zu stellen (§ 16 a Abs. 2 BORA). Dies bedeutet: Falls der Rechtsuchende diese Kanzlei im Rahmen der Beratungshilfe in Anspruch nehmen möchte muss er eigenständig tätig werden.

Die Beratungshilfe kann recht einfach bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichtes (Wohnort) beantragt werden.

Damit dies schneller geht, stellen wir ihnen hier den Vordruck zur Verfügung:

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe

Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, so kann bei geringem Einkommen und Vermögen Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Dann werden die Kosten der Prozessführung ganz oder teilweise vom Staat getragen. Die prozessführende Partei hat allerdings ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Zum Vermögen zählt auch ein zu erwartender Anspruch auf Prozesskostenvorschuss oder ein Anspruch auf Versicherungsschutz.

Damit niemals mutwillig auf Kosten der Allgemeinheit Prozesse geführt werden, wird die Prozesskostenhilfe nur gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten. Zudem darf  der Antragsteller selbst persönlich sowie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, den Prozess zu führen.

Damit dies schneller geht, stellen wir Ihnen hier die amtlichen Vordrucke zum Themengebiet Prozesskostenhilfe zur Verfügung:

Opferhilfe und Nebenklage

Opferhilfe und Nebenklage

Wenn Sie Opfer bestimmter Straftaten geworden sind, können Sie im Verfahren als Nebenkläger auftreten. Dazu gehören z. B. Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, versuchte Tötung oder eine Tat, die zur Tötung einer oder eines nahen Angehörigen geführt hat. In einem solchen Fall haben Sie besondere Rechte. Zum Beispiel können Sie, anders als die anderen Zeugen, immer an der Gerichtsverhandlung teilnehmen.

Wenn Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, können Ihnen Kosten entstehen. Wird der Angeklagte verurteilt, muss er Ihre Rechtsanwaltskosten übernehmen. Allerdings sind nicht alle Verurteilten auch in der Lage, die Kosten tatsächlich zu bezahlen. Daher kann es vorkommen, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen.

In besonderen Ausnahmefällen können Sie beim Gericht beantragen, einen Rechtsanwalt auf Staatskosten zu mandatieren. Das ist z. B. bei schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten so oder wenn nahe Verwandte, z.B. Kinder, Eltern oder der Ehepartner durch eine Straftat ums Leben gekommen sind. In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob Sie Vermögen haben oder nicht.

Auch in anderen Fällen können Sie bei Gericht für anwaltliche Beratung finanzielle Hilfe beantragen. Das kann der Fall sein, wenn Sie ein zu geringes Einkommen haben und berechtigt sind, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen.