Versicherungsrecht

Versicherungsrechtliche Mandate gehören zum Anwaltsgeschäft als kompliziertes, aber auch bedeutsames Rechtsgebiet. Die sachgerechte Bearbeitung der Mandate erfordert regelmäßig Spezialkenntnisse. Vertrauen Sie deshalb auf einen Rechtsanwalt der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht.

Das Versicherungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten. Zwischen Versicherungen und Versicherungsnehmer besteht nicht immer Einigkeit darüber, wie weit und wie umfangreich der vereinbarte Schutz reicht, dies führt im Schadensfall häufig zu rechtlichen Problemen. Wenn eine Versicherung nicht zahlt, heißt das noch lange nicht, dass ein Anspruch nicht besteht. Lehnt die Versicherung die Regulierung mit dem Hinweis auf eine Obliegenheitsverletzung ab, sollte der Versicherungsnehmer die Beratung eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.

Die Dienstleistung Ihres Rechtsanwalts besteht in diesen Fällen anfänglich aus der vorgerichtlichen Bearbeitung von Leistungsfällen. Dabei steht im Interesse des Mandanten - gerade unter Zeit- und Kostengesichtspunkten - zunächst der außergerichtlicher Versuch einer gütlichen Einigung im Vordergrund. Sollte die Versicherung nicht einlenken, übernimmt Ihr Anwalt die Prozessführung und vertritt Sie im nachfolgendem Gerichtsverfahren.

Als Versicherungsnehmer empfiehlt es sich im Schadensfall frühzeitig einen Anwalt einzuschalten, um die mit der Schadensregulierung verbundenen Entscheidungsprozesse rechtlich zu begleiten. Andernfalls können langwierige, im Ergebnis zumeist unbefriedigende Regulierungsverhandlungen eintreten und teure Überraschungen vor Gericht drohen.

Die Kanzlei ist ausschließlich für Versicherungsnehmer/Verbraucher tätig und bietet kompetente Beratung bezüglich aller versicherungsrechtlicher Fragen wie etwa:

  • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht; Auslegung und Kontrolle von Versicherungsbedingungen.
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit:
    • Sachversicherung (Gebäude-, Hausrat-, Feuer- Hagel und Einbruchdiebstahlversicherung, etc.); 
    • Kfz Haftpflicht- und Kaskoversicherung (Autounfall, KFZ-Diebstahl, Sturm- und Hagelschaden etc.)
    • Reisegepäck- und Rücktrittsversicherung, Haftpflicht- und Kaskoversicherung;
    • Pflichtversicherung, private und betriebliche Haftpflicht; Haftpflichtversicherung der freien Berufe;
    • Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung; Transport- und Speditionsversicherung;
    • Rechtsschutzversicherung;
    • Lebensversicherung und " Riester-Rente";
    • Berufsunfähigkeitsversicherung;
    • Krankenversicherung; Unfallversicherung.
  • Beratung und Vertretung bei Vertragsschluss, Anfechtung, Kündigung  und Rücktritt.
  • Sachkundige Prüfung der Rechte des Versicherungsnehmers im Fall einer Leistungskürzung oder einer Leistungsverweigerung aufgrund einer behaupteten Obligenheitsveretzung oder eines Risikoauschlusses: Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten, die der Versicherungsnehmer im eigenen Interesse einzuhalten hat; andernfalls riskiert er den Versicherungsschutz. Von den Risikoausschlüssen unterscheiden sich die Obliegenheitsverletzungen dadurch, dass sie dem Versicherer nachträglich die Möglichkeit eröffnen, von der Leistungspflicht frei zu werden, während die Risikoausschlüsse von vornherein festlegen, dass bestimmte Schäden nicht vom Deckungsumfang des Versicherers erfasst werden. 
  • Rechtliche Durchsetzung Ihrer Interessen nach einer Falschberatung;
  • Versicherungsmaklerrecht;
  • Beratung und Vertretung bei Ansprüchen aus Vermittlungsgebührenvereinbarung -  Problem: "Nettopolicen".

Auch in allen übrigen Fragen des Versicherungsrechts, wie etwa der vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags, dem Rücktritt vom Versicherungsvertrag oder bei sonstigen Fragen zu Ihrem Versicherungsvertragoder den Versicherungsbedingungen berät Sie Ihr Anwalt und hilft Ihnen Ihre rechtlichen Interessen kompetent und umfassend durchzusetzen.