Schadensersatzrecht
Das Schadensersatzrecht bezieht sich auf all jene Rechtslagen, in denen aufgrund eines Fehlverhaltens Ersatzansprüche enstehen. Ihr Anwalt berät Sie hinsichtlich der Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
- Gesetzliche Schadensersatzansprüche
- Deliktsrecht
- Produkthaftungsgesetz
- Straßenverkehrsgesetz
- Gesetzliche Haftung für Drittschäden
- Vertragliche Schadensersatzansprüche
- Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung einer Haupt- oder Nebenleistungspflicht, Falschberatung
- Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung einer Rücksichtnahmepflicht (auch Schutzpflicht oder weitere Verhaltenspflicht)
- Vertragliche Haftung für Drittschäden
- Eigenes und fremdes Verschulden
- Haftung nur bei eigenem Verschulden
- Haftung für fremdes Verschulden und Gefährdungshaftungen
- Kausalität und Ursachenzusammenhang
- immaterieller Schadensersatz (Schmerzensgeld)
Hinweis zum Schmerzensgeld:
Schmerzensgeld kann einen Ausgleich für Schäden nicht vermögensrechtlicher Art bilden und eine Genugtuung für das darstellen, was der Schädiger dem Geschädigten angetan hat. Dabei kommt es auf die Höhe und das Maß der Lebensbeeinträchtigung an. Entscheidend sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und psychische Beeinträchtigungen. Ihr Rechtsanwalt hilft Ihnen Ihre Ansprüche zu beziffern und durchzusetzen.