Mietrecht / Wohnungseigentumsrecht
Das Mietrecht beinhaltet große Konfliktpotenziale. Für den Mieter einer Wohnung ist der gemietete Raum der Lebensmittelpunkt, für den Mieter eines Gewerbeobjekts ist der gemietete Raum die Grundlage seiner wirtschaftlichen Existenz. Umgekehrt hat auch der Vermieter eines Objekts berechtigte persönliche und wirtschaftliche Interessen. Insofern können mietrechtliche Streitigkeiten für beide Seiten existenzielle Auswirkungen haben. Als Ihr Anwalt berate und vertrete ich Sie in allen Fragen des Mietrechts, beispielsweise bei folgenden Problematiken:
- Wohnraummietrecht: Mietvertrag und Hausordnung, Mietzeit, Mietzins, Tierhaltung, Betreten der Mieträume, Hausflur- und Treppenreinigung, Schneeräumen, Untervermietung
- DerMietvertrag: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Mietmängel: Feuchtigkeit und Schimmel in der Wohnung, Lärm und Gerüche, Heizungsausfall, kaputte Fenster
- Mietminderung: Bestehen Mängel an der Wohnung, kann die Miete meistens angemessen gemindert werden.
- Betriebskosten: Nebenkostenabrechnung, Abrechnungs- und Einwendungsfrist, Erhöhung der Vorauszahlung
- Mietsicherheiten (Kaution): Höhe und Fälligkeit, Verzinsung, Rückzahlungsanspruch
- Modernisierung/Renovierung: Schönheitsreperaturen und bauliche Veränderungen
- Mieterhöhung: ortsübliche Vergleichsmiete, Mieterhöhung wegen Modernisierung
- Kündigung des Mietverhältnisses: Ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsfristen, Widerspruch gegen die Kündigung, Eigenbedarfskündigung, Räumung
- Nachbarrecht
- Gewerbliches Mietrecht
- Pachtrecht
Im Wohnungseigentumsrecht gibt es häufig Auseinandersetzungen zwischen dem einzelnen Eigentümer und dem Gemeinschaftsverhältnis der anderen Miteigentümern. Auch das Verhältnis zum Verwalter der Gemeinschaft oder zu dem Verwaltungsbeirat birgt Konfliktpotential. Der einzelne Eigentümer ist jedoch gegen Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümergesellschaft nicht wehrlos, sondern kann sich gegen falsche Entscheidungen der Mehrheit rechtlich zur Wehr setzen.
Um hier richtig agieren zu können, ist eine genaue Kenntnis der komplizierten Materie des Wohnungseigentumsrechts erforderlich. Ihr Anwalt berät Sie gerne.