Thema | Regelsatz in Euro | Punkte | Fahrverbot |
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Drogen | |||
Wer sich nach Einnahme (unabhängig von der Menge) bestimmter Drogen ans Steuer setzt, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Geldbußen bis zu 1500 Euro oder ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten drohen, wenn man sich unter Einfluss von Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain oder Ecstasy ans Steuer setzt. Dabei zählt allein der Nachweis des Drogenkonsums. | |||
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr | |||
beim ersten Mal | 500,- | 2 | 1 Monat |
beim zweiten Mal | 1000,- | 2 | 3 Monate |
ab dem dritten Mal | 1500,- | 2 | 3 Monate |
Straßenverkehrsgefährdung unter Drogeneinfluss | 1) [+] | 3 | |
Mit freundlicher Genehmigung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
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